Arbeitgeberbeiträge bis 300 €/Jahr (25 €/Monat) an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung sind gemäß §3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG lohnsteuerfrei.
Die 25 € werden ohne Lohnsteuer investiert. SV-Beiträge sind weiterhin fällig (ASVG §49 — die Steuerbefreiung gilt nicht für Sozialversicherung).
Würde der gleiche Betrag als Gehalt ausgezahlt, würde zusätzlich Lohnsteuer anfallen.
Die dargestellte Kostenstruktur dient als Beispiel und kann je nach Versicherungsanbieter und Tarif abweichen. Die tatsächlichen Kosten entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Angebot.